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Pflegeausbildung an Hochschulen: Länder bei Kosten endlich in die Pflicht nehmen

10. Mai 2023 durch
Pflegeausbildung an Hochschulen: Länder bei Kosten endlich in die Pflicht nehmen


Pflegeausbildung an Hochschulen: Länder bei Kosten endlich in die Pflicht nehmen

Aus Anlass der Fachanhörung zum Referentenentwurf des Pflegestudium-Stärkungsgesetzes (PflStudStG) am 8. Mai kritisiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, die mangelnde Beteiligung der Länder an den Kosten für die hochschulische Pflegeausbildung:

„Die Stärkung der akademischen Pflegeausbildung kann dazu beitragen, die Attraktivität des Pflegeberufes zu stärken. Die bisher fehlende Vergütung der Praxiszeiten führt zu einem deutlichen Wettbewerbsnachteil der akademischen Ausbildung gegenüber der schulischen Ausbildung. Daher begrüßen wir die geplante Neustrukturierung der Pflegeausbildung an den Hochschulen.

Allerdings schreibt der Gesetzesentwurf die unzureichende finanzielle Beteiligung der Länder an den Ausbildungskosten fort. Es ist auch ordnungspolitisch nicht vertretbar, dass diese Kosten aus Beitragsmitteln der Versicherten finanziert werden. Ebenso wenig darf das Problem über steigende Eigenanteile im stationären und im ambulanten Bereich auf die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen abgewälzt werden – zumal die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag eine finanzielle Entlastung um die Ausbildungskosten bei den Eigenanteilen zugesagt hat.

Stattdessen muss der Gesetzgeber endlich die Länder in die Pflicht nehmen: Es ist eindeutig ihre Aufgabe, die Kosten für die Ausbildung der Pflegefachpersonen an den Hochschulen zu bezahlen, denn das Thema Bildung ist Ländersache.

Die Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Referentenentwurf

Pflegeausbildung an Hochschulen: Länder bei Kosten endlich in die Pflicht nehmen
Das Statement als PDF zum Download

Zur Medienmitteilung: https://aok-bv.de/positionen/statements/index_26358.html

Foto: Dr. Carola Reimann

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Weitere Infos
Stellungnahme der DGP zum Referentenentwurf des Pflegestudiumstärkungsgesetzes