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Bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung: Eckpunkte und Zeitplan stehen fest

11. März 2024 durch
Bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung: Eckpunkte und Zeitplan stehen fest


Bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung: Eckpunkte und Zeitplan stehen fest

Im März diesen Jahres wird der lang erwartete Referentenentwurf für die bundeseinheitliche generalistische Pflegeassistenzausbildung vorgestellt. Bereits am 15. Februar wurden den Ländern die ersten konkreten Eckpunkte dieser Ausbildung von den Bundesministerien für Familie und Gesundheit präsentiert. Ziel ist es, den Gesetzentwurf noch vor der parlamentarischen Sommerpause in das Verfahren einzubringen.

Die geplante gesetzliche Regelung umfasst folgende Punkte:

  • Ausbildungsdauer: Die Ausbildung soll eine Dauer von 18 Monaten haben.
  • Finanzierung: Die Finanzierung erfolgt über einen Ausgleichsfonds gemäß den Bestimmungen des Pflegeberufegesetzes (§§ 26 ff), wobei sich das Land an den Kosten beteiligt.
  • Ausbildungsbeginn: Die Ausbildung soll am 1. Januar 2026 starten.
  • Vorbereitung der Finanzierung: Ab dem 1. Januar 2025 soll die Finanzierung über den Ausbildungsfonds vorbereitet werden.
  • Übergangsregelung: Bestehende Ausbildungen werden bis Dezember 2027 fortgeführt.

Parallel dazu hatte das Land Brandenburg einen eigenen Gesetzesentwurf für ein Brandenburgisches Pflegeassistentengesetz erarbeitet. Dieser wird jedoch nicht weiterverfolgt, da eine bundeseinheitliche Regelung als der bevorzugte Weg angesehen wird.

Die Sozialministerin Ursula Nonnemacher hob im Sozialausschuss des Landtages die Vorteile der bundesweiten Lösung hervor, insbesondere die Finanzierung über den bestehenden Ausgleichsfonds. Durch dieses Umlageverfahren sollen alle Einrichtungen gleichermaßen an den Kosten beteiligt werden, unabhängig davon, ob sie Ausbildungsplätze anbieten oder nicht.

Foto: stock.adobe.com – Kawee

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